DSV-Jüngstensegelschein |
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Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter
fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von Jollen bis zu 13 qm
Segelfläche.
Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.
Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von
einer DSV anerkannten Ausbildungsstätte nach den Zulassungsvoraussetzungen und
Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.
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Sportbootführerschein-Binnen / DSV-Führerschein für Binnenfahrt (A) |
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Der Sportbootführerschein-Binnen wird als amtlicher Führerschein nach den Vorschriften der
Sportbootführerscheinverordnung-Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel und für
Segelsurfbretter erteilt.
Für das Befahren der Binnenschiffahrtsstraen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot
mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt der Bundesminister für Verkehr den
Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine vor.
Für das Befahren der Berliner Gewässer gilt eine umfassendere Fahrerlaubnispflicht für alle Arten
von Motorbooten, unabhängig von der Leistung der Antriebsmaschine, sowie für Segelboote und
Surfbretter ab 3 qm Segelfläche.
Die Prüfung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-Binnen besteht aus einem
theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.
Der Bewerber hat nachzuweisen, daß er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines
Sportbootes nach gegebenden Vorschriften und die zu seiner sicheren Führung auf den
Binnenschiffahrtsstraßen erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse verfügt und zu ihrer
praktischen Anwendung fähig ist.
Schulungskurse bieten die Vereine des DSV sowie der vom DSV anerkannten Ausbildungsstätten an.
Über ausreichende Erfahrung für den praktischen Prüfungsteil unter Segeln verfügt, wer:
- mindestens Kenntnisse hat, wie sie bei regelmäigem Segeln in einer Saison unter fachkundiger
Anleitung erworben werden können, oder
- Grundkenntnisse besitzt, wie sie beispielsweise in einem einwöchigen Grundlehrgang und
einem zweiwöchigen, ganztägigen Schulungskursus erworben werden können, oder
- den Jüngstensegelschein des DSV besitzt und mindestens eine Saison regelmäig gesegelt hat.
Voraussetzungen:
Der Erwerb des amtl. Sportbootführerscheines-Binnen mit Antriebsmaschine setzt das vollendete
16. Lebensjahr voraus.
Bei den Antriebsarten der Fahrzeuge unter Segel und für Segelsurfbretter wird das vollendete 14.
Lebensjahr vorausgesetzt.
Prüfung:
Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses des Deutschen
Motoryachtverbandes (DMYV) oder des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und
Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen bzw. der DSV-Führerschein-Vorschrift
abgenommen. |
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Sportbootführerschein-See |
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Für das Befahren der Seeschiffahrtsstraen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot
mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt der Bundesminister für Verkehr den
Sportbootführerschein-See vor.
Die prüfungsrelevanten Themen für den theoretischen Prüfungsteil werden im Rahmen von
Schulungskursen der Vereine des DSV sowie der DSV anerkannten Ausbildungsstätten angeboten.
Voraussetzungen:
Prüfungsvoraussetzung ist das vollendete 16. Lebensjahr. Zum Erwerb des amtlichen
Sportbootführerscheines-See sind für den praktischen Prüfungsteil Erfahrungen mit Yachten mit
Antriebsmaschine erforderlich.
Prüfung:
Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines-See wird durch die Prüfungskommission
eines Prüfungsausschusses für den amtlichen Sportbootführerschein des DMYV und des DSV nach
den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-See
abgenommen. |
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Sportküstenschifferschein |
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Der amtliche, freiwillige Sportküstenschifferschein kann seit dem 01.10.1999 als Befähigungsnachweis
zum Führen von Yachten in den Küstengewässern erworben werden.
Der Sportküstenschifferschein gilt für die Gewässer aller Meere im Bereich bis zu 12 Seemeilen
Abstand von der Küste.
Er wird als amtlicher Befähigungsnachweis für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine) und für
Motoryachten (nur Antriebsmaschine) angeboten. Der Sportküstenschifferschein ist der amtliche
Einstiegsschein für das Segeln an der Küste. Gute Seemannschaft und die erforderliche Navigation
werden hier gefordert.
Voraussetzungen:
Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See und eine erfolgreiche
Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung.
Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im
Küstenbereich nach Erwerb des Sportbootführerscheines-See Voraussetzung.
Prüfung:
Die Prüfung zum Erwerb des Sportküstenschifferschein wird durch die Prüfungskommission
eines Prüfungsausschusses des DMYV und des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und
Prüfungsinhalten der Sportküstenschifferschein abgenommen. |
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DSV-Führerschein für Küstenfahrt (BR) |
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Der DSV-Führerschein für Küstenfahrt gilt für Yachten unter Segel und mit Antriebsmaschine im
Bereich der Küstenfahrt. Küstenfahrt umfaßt hier alle Gewässer im Geltungsbereich der
Kollisionsverhütungs-Regeln (KVR), seewärts begrenzt durch einen 12 Seemeilen-Bereich vor der
Küste.
Das erforderliche theoretische Wissen und das praktische Können vermitteln die Ausbilder von
DSV-Vereinen und die DSV anerkannten Ausbildungsstätten.
Voraussetzungen:
Voraussetzung zum Erwerb des DSV-BR-Scheines ist u.a. der Nachweis von mindestens 300
gesegelten Seemeilen, wobei diese im Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraenordnung
(SeeSchStO) zurückgelegt werden müssen.
Der Sportbootführerschein-See bzw. -Binnen mit Antriebsmaschine gilt als Nachweis für die
praktische Prüfung unter Motor.
Die Teilprüfung Theorie für den DSV-BR-Schein ist zulässig, sobald der Bewerber die Hälfte der
geforderten Meilen nachweist.
Wer im Besitz des DSV-A-Scheines oder DSV-Führerscheines für Revierfahrt (R) oder des
Sportbootführerscheines-Binnen unter Segeln ist, kann ohne Seemeilennachweis zur theoretischen
DSV-BR-Schein Prüfung zugelassen werden.
Der Bewerber muß das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ihm wird empfohlen, für die als
Erfahrungsnachweis erforderlichen 300 Seemeilen eine zweiwöchige Praxis-Ausbildung zu wählen.
Bei einer einwöchigen Praxisausbildung sollten als Erfahrungsnachweis mindestens 150 Seemeilen
gesegelt werden.
Auf diesem Wege kann die nachhaltige Vermittlung von verantwortlicher Schiffsführung, guter
Seemannschaft und sicheren Manövern gewährleistet werden.
Prüfung:
Die Prüfungen für den DSV-Führerschein BR wird durch
Prüfungskommissionen der Prüfungsausschüsse des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen
und Prüfungsinhalten der Führerscheinvorschrift und Durchführungsvorschrift abgenommen. |
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Sportseeschifferschein / DSV-Führerschein für Große Küstenfahrt (BK) |
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Der Sportseeschifferschein und der DSV-BK-Schein gilt für Küstennahe Seegewässer im Sinne der
Sportseeschifferschein-Verordnung. Diese Gewässer sind Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der
Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristokanals, der Irischen und
Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.
Der Sportseeschifferschein ist vorgeschrieben für die Führer von gewerblich genützten Jachten und
Traditionsfahrzeuge (mit entsprechendem Zusatzeintrag), für alle anderen ist er freiwillig.
Vorassetzungen für den BK Schein:
Mindestalter: 18 Jahre
Besitz des Segelführerscheins BR
Nachweiß daß mindestens 1000 sm im Seebereich zurückgelegt wurden - davon 500 sm vor der
theoretischen Prüfung
Voraussetzungen für den Sportseeschifferschein:
Mindestalter: 16 Jahre
Besitz des Sportbootführerschein-See
Nachweiß, daß nach dem Erteilen des Sportbootführerschein-See mindestens 1000 sm als Wachführer
oder dessen Vertreter auf Jachten im Seebereich zurückgelegt wurden - davon 500 sm vor der theoretischen
Prüfung
oder BR-Schein und danach 700 sm
Die gesamte Prüfung (Theorie und Praxis - Reihenfolge freigestellt) muß in einem Zeitraum von höchstens
36 Monaten abgelegt werden.
Prüfung:
Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der
Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein-
Verordnung abgenommen. Anmeldeformulare und Auskünfte zu Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie
direkt beim DSV.
Die Prüfung zum DSV-BK-Schein nehmen die Prüfungsausschüsse des DSV ab. |
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Sporthochseeschifferschein / DSV-Führerschein für Seefahrt (C) |
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Der Sporthochseeschifferschein gilt für die weltweite Fahrt. Themenschwerpunkt der rein
theoretischen Prüfung zum Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation.
Der Sporthochseeschifferschein ist vorgeschrieben für die Führer von gewerblich genützten Jachten und
Traditionsfahrzeuge (mit entsprechendem Zusatzeintrag), für alle anderen ist er freiwillig.
Vorassetzungen für den C Schein:
Mindestalter: 18 Jahre
Besitz des Segelführerscheins BK
Nachweiß daß nach Erteilung des Segelführerscheins BK mindestens 1000 sm im Seebereich
z.T. als Wach- oder Schiffsführer zurückgelegt wurden.
Voraussetzungen für den Sporthochseeschifferschein:
Mindestalter: 18 Jahre
Besitz des Sportseeschifferscheins
Nachweiß, daß nach dem Erteilen des Sportseeschifferschein mindestens 1000 sm als Wachführer
oder dessen Vertreter auf Jachten im Seebereich zurückgelegt wurden.
Prüfung:
Die Prüfungen zum Sporthochseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der
Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sporthochseeschifferschein-
Verordnung abgenommen. Anmeldeformulare und Auskünfte zu Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie
direkt beim DSV.
Die Prüfung zum DSV-C-Schein nehmen die Prüfungsausschüsse des DSV ab. |
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Traditionsschiffer Eintragung |
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Hier handelt es sich um die "Bescheinigung einer Befähigung als Schiffer auf Traditionsschiffen"
und um die "Bescheinigung einer Befähigung als Maschinist auf Traditionsschiffen".
Beide Bescheinigungen sind ein Zusatzeintrag (Stempel) in den Sportseeschifferschein, bzw. Sporthochseeschifferschein.
Für beide Zusatzeinträge ist ein Katalog von Erfahrungsnachweisen an Bord abzuarbeiten und
anschließend bei der Zentralen Verwaltungsstelle des DSV der Antrag auf Feststellung der
Befähigung zu stellen.
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Deutscher Segler-Verband e.V. |
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Weiter Infomationen gibt es beim:
Deutscher Segler-Verband e.V.
Gründgensstrae 18
22309 Hamburg
Tel: 0 40 / 6 32 00 90
Fax: 0 40 / 63 20 09 28
WWW: http://www.dsv.org
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