Führerscheine für Segelboote und Motorboote

In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Segelscheinen und Motorbootscheinen.
Für Anfänger ist das sicher sehr verwirrend.
Diese Seite soll Ihnen übersichtlich darstellen, welchen Schein Sie für welchen Zweck benötigen.
Manchmal hilft auch unser
Abkürzungsverzeichnis weiter.

Sollte Ihnen irgend etwas unklar sein, lassen Sie es uns bitte wissen, damit wir diese Seite verbessern können. Senden Sie uns einfach eine mail an die untenstehende Adresse.



Motorbootscheine in Deutschland

Für Motorbootfahrer sind auf deutschen Schiffahrtsstraßen amtlich vorgeschrieben:
- Auf Binnenschiffahrtsstraßen (z.B. Rhein, Donau, Mosel usw. und den Schiffahrtskanälen) ist der Sportbootführerschein Binnen-Motor ab 5 PS zwingend vorgeschrieben. Auf den Seen (z.B. Ammersee, Chiemsee, Starnberger See, Forggensee usw.) ist in der Regel keine Motorbootschein vorgeschrieben, da diese Gewässer keine Schiffahrtsstraßen sind.

- Im Küstenbereich bis 12 sm Abstand von der Küste ist der Sportbootführerschein See (SBS) ab 3,68 KW (=5 PS) zwingend vorgeschrieben. Der SBS ist ein reiner Motorbootschein. Segelkenntnisse werden hierbei nicht vermittelt!

- Auf dem Bodensee ist für Motorboote ab 4,4 KW (=6 PS) das Bodenseeschifferpatent A vorgeschrieben. Dieses Patent kann einfach durch eine theoretische Ergänzungsprüfung zu einem Sportbootführerschein erworben werden. Eine Praxisprüfung am Bodensee ist dann nicht mehr nötig.

- Auf einigen "einfachen" Gewässern (Teile der Müritz und der Saar) darf in Deutschland ein Mietboot mit einer "Charterbescheinigung" bewegt werden. Diese Charterbescheinigung wird nach Einweisung vom Charterunternehmen ausgestellt und ist daher KEIN amtlicher Führerschein.
Es gelten dabei verschiedene Einschränkungen wie z.B. Nachtfahrverboot und max. 12 km/h, sowie zeitliche Beschränkung und eng begrenzte Reviere.

Generell gilt im Ausland:
Der Schein, der für Deutsche in Deutschland vorgeschrieben ist, ist für Deutsche auch im Ausland vorgeschrieben!
Das bedeutet zum Beispiel in italienischen Gewässern: Obwohl ein Italiener in Italien erst ab 20 PS einen Führerschein braucht, muß ein Deutscher in Italien ab 5 PS einen Sportbootführerschein haben!


Segelscheine in Deutschland

Bei Segelscheinen ist die Lage etwas komlizierter. Es gibt nämlich amtliche und nichtamtliche Scheine.

Nichtamtliche Segelscheine:
Diese Scheine sind freiwillig. Sie haben keine rechtliche Bedeutung und sind daher nirgends vorgeschrieben. Aber die Segelschulen verleihen in der Regel keine Boote, wenn nicht wenigsten ein nichtamlicher Schein vorhanden ist. Die nichtamtlichen Scheine sind ein guter Einstieg für Anfänger. Hierbei steht die Praxisausbildung und die Freude am Segeln im Vordergrund.

Nichtamtliche Scheine sind der Segelgrundschein des VDS, der Katamaranschein und die Kindersegelscheine Jüngstensegelschein des DSV, Juniorgrundschein des VDS und der Juniorleistungsschein .

Der Segelgrundschein ist ein guter Schein für Anfänger, die erste Segelkenntnisse ohne großen Theorieaufwand erwerben wollen.
Der frühere A-Schein war auch ein freiwilliger Schein des DSV. Er wird heute nicht mehr ausgestellt, ist aber in Deutschland noch anerkannt.
Der A-Schein wurde ersetzt durch den amtlichen Sportbootführerschein Binnen.

Amtliche Segelscheine:
Der Sportbootführerschein Binnen - Segel ist in Deutschland vorgeschrieben für Segelboote auf dem Steinhuder Meer.

Auf dem Bodensee ist das Bodenseeschifferpatent D ab 12 qm Segelfläche vorgeschrieben. Dieses Patent kann einfach durch eine theoretische Ergänzungsprüfung zum Sportbootführerschein Binnen-Segel oder zum SKS erworben werden. Eine Praxisprüfung am Bodensee ist dann nicht nötig.

Auf den Landesgewässern (z.B. Chiemsee, Ammersee, Starnberger See, Forggensee usw) ist KEIN Segelschein vorgeschrieben, da dort keine Berufsschiffe verkehren und diese Gewässer keine Schiffahrtsstraßen sind.

Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist ein freiwilliger, amtlicher Schein. Die Ausbildung zum SKS umfasst alle Kenntnisse, die zum sicheren Führen einer Yacht in Küstengewässern nötig sind. Vor der Prüfung müssen 300 Seemeilen Ausbildung auf dem Meer nachgewiesen werden. Der SKS ist gesetzlich NICHT vorgeschrieben, wird aber von den verantwortungvollen Charterunternehmen als Nachweis ausreichender Segelkenntnisse verlangt. Auch im Schadensfall ist es günstig, den SKS gegenüber den Versicherungen vorweisen zu können. Der SKS kann erst nach bestandenem SBS abgelegt werden. Der SKS gilt im Bereich bis 12 sm Abstand von der Küste.
Der frühere BR-Schein war ein freiwilliger, nichtamtlicher Schein des DSV. Der BR-Schein wird nicht mehr ausgestellt. Er wurde ersetzt durch den SKS.

Der Sportseeschifferschein (SSS) ist ebenfalls ein freiwilliger, amtlicher Schein. Er gilt im Küstenbereich bis 30 Seemeilen Abstand von der Küste, sowie in der gesamten Ostsee, der Nordsee, im Kanal, im Bristolkanal, in der Irischen und der Schottischen See, im Mittelmeer und dem Schwarzen Meer. Der SSS ist vorgeschrieben für Schiffsführer, die gewerbsmäßig Ausbildung auf Sportbooten in den obigen Gewässern durchführen. Voraussetzung für die Prüfung sind der SBS und 1000 Semmeilen Ausbildungsreise nach Erwerb des SBS. Die Prüfung umfasst Theorie und Praxis. Der SSS hat den früheren BK-Schein ersetzt.
Wenn Sie also eine Ausbildungsreise buchen, achten Sie darauf daß der Schiffsführer mindestens den SSS besitzt, sonst darf er das Schiff nicht führen!

Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist wie der SSS freiwillig. Er gilt weltweit auf allen Meeren. Er ist vorgeschrieben für Schiffsführer, die gewerbsmäßig Ausbildung auf der hohen See (z.B. Kanarische Inseln) durchführen. Für die Prüfung sind weitere 1000 Seemeilen nach bestandenem SSS Voraussetzung. Es wird hier lediglich eine Theorieprüfung verlangt.

Funkzeugnisse:
Als Ergänzung für die Bootsführerscheine wurden drei neue Funkzeugnisse für Sportbootfahrer geschaffen.
- Für Binnenschiffahrtsstraßen ist das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffahrtsfunk UBI vorgeschrieben, falls Sie am Binnenfunk teilnehmen wollen.
- Für den Küstenbereich genügt das Short Range Certificate SRC. Das SRC ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, falls ein UKW-Funkgerät an Bord ist.
- Auf der hohen See ist das Long Range Certificate LRC sinnvoll. Das LRC ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, falls ein Grenzwellen-, Kurzwellen-, oder Satellitenfunkgerät an Bord ist.

 

Die amtlichen Segelscheine und Motorbootscheine in Deutschland

Sportbootführer-
schein Binnen-
Segel
ab14 Jahren gilt für Segelboote unter 15 m Länge vorgeschrieben auf bestimmten Berliner Gewässern, Steinhuder Meer, Schluchsee gilt auch im Ausland z.B. Gardasee, Comer See, Zürichsee usw DER amtliche
Anfänger-Segelschein für Binnen-
gewässer
(früher A-Schein des DSV)
Sportbootführer-
schein Binnen-
Motor
ab 16 Jahren gilt für Motorboote unter 15 m Länge,
gilt nicht im Küstenbereich
vorgeschrieben ab 3,68 KW
(=5 PS)
gilt auch im Ausland z.B. Gardasee, Comer See, Zürichsee usw früher A-Schein des DMYV
Bodensee-
schifferpatent A
    vorgeschrieben ab (6 PS)    
Bodensee-
schifferpatent D
    vorgeschrieben ab 12 qm Segelfläche    
           
Sportbootführer-
schein See (SBS)
ab 16 Jahren   vorgeschrieben ab 3,68 KW (=5 PS), keine PS oder Längen-Grenze nach oben!

gilt auch im Ausland,
ist auch im Ausland vorgeschrieben

reiner Motorboot-schein(!) für den Küstenbereich
Sportküsten-
schifferschein
(SKS)
ab 16 Jahren gilt bis 12 sm Abstand von der Küste empfohlen für Yachten im Küstenbereich freiwillig, gilt auch im Ausland früher: BR-Schein des DSV
Sportseeschiffer-
schein (SSS)
ab 16 Jahren gilt bis 30 sm Abstand von der Küste und in weiteren Seegebieten empfohlen für Sportschiffer,
vorgeschrieben für Ausbildungsskipper
freiwillig, gilt auch im Ausland früher: BK-Schein
Sporthochsee-
schifferschein
(SHS)
ab 18 Jahren gilt auf hoher See weltweit empfohlen für Sportschiffer,
vorgeschrieben für Ausbildungsskipper
freiwillig, gilt auch im Ausland früher: C-Schein
           
Funkzeugnis UBI ab 16 Jahren gilt nur im Binnenfunk   gilt auch im Ausland  
Funkzeugnis SRC ab 16 Jahren gilt für UKW-Sprechfunk und UKW-GMDSS   gilt auch im Ausland reicht für den "normalen" Charterskipper
(früher: UKW-Sprechfunk-zeugnis)
Funkzeugnis LRC ab 18 Jahren gilt für alle Sprechfunstellen (auch Satellitenfunk)und für alle GMDSS-Einrichtungen   gilt auch im Ausland für Hochseesegler und Ozeanüber-querer
(früher: Allg. Seefunk-
zeugnis)

 

 

Abkürzungsverzeichnis

DSV = Deutscher Seglerverband
VDS = Verband Deutscher Sportbootschulen
SBS = Sportbootführerschein See
SBB = Sportbootfüherschein Binnen
SKS = Sportküstenschifferschein
SSS = Sportseeschifferschein
SHS = Sporthochseeschifferschein (manchmanl auch SHSS abgekürzt)
BR-Schein = Segelschein Kategorie B, Revierfahrt, (=veraltet)
BK-Schein = Segelschein Kategorie B, Küstenfahrt, (=veraltet)
C-Schein = Segelschein Kategorie C, Hochseefahrt, (=veraltet)
UBI = UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk
SRC = Short Range Certificate
LRC = Long Range Certificate
GMDSS =Global Maritime Distress and Safety System
(=weltweites Seenot- und Sicherheitssystem)

(Letzte Aktualisierung: 5. März 2010)

mail: samby@gmx.de


 

zur Startseite Click hier


Falls Du über eine Suchmaschine auf dieser Seite gestrandet bist, gelangst Du hier zur Startseite! Copyright © SAMBY