Führerscheine für Segelboote und Motorboote
In Deutschland gibt es eine
ganze Reihe von Segelscheinen und Motorbootscheinen.
Für Anfänger
ist das sicher sehr verwirrend.
Diese Seite soll Ihnen übersichtlich darstellen, welchen Schein Sie
für welchen Zweck benötigen.
Manchmal hilft auch unser
Abkürzungsverzeichnis
weiter.
Sollte Ihnen irgend etwas unklar
sein, lassen Sie es uns bitte wissen, damit wir diese Seite verbessern
können. Senden Sie uns einfach eine mail an die untenstehende Adresse.
Motorbootscheine
in Deutschland
Für Motorbootfahrer
sind auf deutschen Schiffahrtsstraßen amtlich vorgeschrieben:
- Auf Binnenschiffahrtsstraßen (z.B. Rhein, Donau, Mosel usw.
und den Schiffahrtskanälen) ist der Sportbootführerschein Binnen-Motor
ab 5 PS zwingend vorgeschrieben. Auf den Seen (z.B. Ammersee, Chiemsee,
Starnberger See, Forggensee usw.) ist in der Regel keine Motorbootschein
vorgeschrieben, da diese Gewässer keine Schiffahrtsstraßen sind.
- Im Küstenbereich bis 12 sm Abstand von der Küste ist
der Sportbootführerschein See (SBS) ab 3,68 KW (=5 PS) zwingend
vorgeschrieben. Der SBS ist ein reiner Motorbootschein. Segelkenntnisse
werden hierbei nicht vermittelt!
- Auf dem Bodensee ist
für Motorboote ab 4,4 KW (=6 PS) das Bodenseeschifferpatent A
vorgeschrieben. Dieses Patent kann einfach durch eine theoretische Ergänzungsprüfung
zu einem Sportbootführerschein erworben werden. Eine Praxisprüfung
am Bodensee ist dann nicht mehr nötig.
- Auf einigen "einfachen" Gewässern (Teile der Müritz
und der Saar) darf in Deutschland ein Mietboot mit einer "Charterbescheinigung"
bewegt werden. Diese Charterbescheinigung wird nach Einweisung vom Charterunternehmen
ausgestellt und ist daher KEIN amtlicher Führerschein.
Es gelten dabei verschiedene Einschränkungen wie z.B. Nachtfahrverboot
und max. 12 km/h, sowie zeitliche Beschränkung und eng begrenzte
Reviere.
Generell gilt im Ausland:
Der Schein, der für Deutsche in Deutschland vorgeschrieben ist, ist
für Deutsche auch im Ausland vorgeschrieben!
Das bedeutet zum Beispiel in italienischen Gewässern: Obwohl ein
Italiener in Italien erst ab 20 PS einen Führerschein braucht, muß
ein Deutscher in Italien ab 5 PS einen Sportbootführerschein haben!
Segelscheine in Deutschland
Bei Segelscheinen ist die Lage
etwas komlizierter. Es gibt nämlich amtliche und nichtamtliche
Scheine.
Nichtamtliche Segelscheine:
Diese Scheine sind freiwillig. Sie haben keine rechtliche Bedeutung und
sind daher nirgends vorgeschrieben. Aber die Segelschulen verleihen in
der Regel keine Boote, wenn nicht wenigsten ein nichtamlicher Schein vorhanden
ist. Die nichtamtlichen Scheine sind ein guter Einstieg für Anfänger.
Hierbei steht die Praxisausbildung und die Freude am Segeln im Vordergrund.
Nichtamtliche Scheine sind
der Segelgrundschein des VDS, der Katamaranschein und die
Kindersegelscheine Jüngstensegelschein des DSV, Juniorgrundschein
des VDS und der Juniorleistungsschein .
Der Segelgrundschein
ist ein guter Schein für Anfänger, die erste Segelkenntnisse
ohne großen Theorieaufwand erwerben wollen.
Der frühere A-Schein war auch ein freiwilliger Schein des
DSV. Er wird heute nicht mehr ausgestellt, ist aber in Deutschland noch
anerkannt.
Der A-Schein wurde ersetzt durch den amtlichen Sportbootführerschein
Binnen.
Amtliche Segelscheine:
Der Sportbootführerschein Binnen - Segel ist in Deutschland
vorgeschrieben für Segelboote auf dem Steinhuder Meer.
Auf dem Bodensee ist das Bodenseeschifferpatent
D ab 12 qm Segelfläche vorgeschrieben. Dieses Patent kann einfach
durch eine theoretische Ergänzungsprüfung zum Sportbootführerschein
Binnen-Segel oder zum SKS erworben werden. Eine Praxisprüfung am
Bodensee ist dann nicht nötig.
Auf den Landesgewässern
(z.B. Chiemsee, Ammersee, Starnberger See, Forggensee usw) ist KEIN Segelschein
vorgeschrieben, da dort keine Berufsschiffe verkehren und diese Gewässer
keine Schiffahrtsstraßen sind.
Der Sportküstenschifferschein
(SKS) ist ein freiwilliger, amtlicher Schein. Die Ausbildung
zum SKS umfasst alle Kenntnisse, die zum sicheren Führen einer Yacht
in Küstengewässern nötig sind. Vor der Prüfung müssen
300 Seemeilen Ausbildung auf dem Meer nachgewiesen werden. Der SKS ist
gesetzlich NICHT vorgeschrieben, wird aber von den verantwortungvollen
Charterunternehmen als Nachweis ausreichender Segelkenntnisse verlangt.
Auch im Schadensfall ist es günstig, den SKS gegenüber den Versicherungen
vorweisen zu können. Der SKS kann erst nach bestandenem SBS abgelegt
werden. Der SKS gilt im Bereich bis 12 sm Abstand von der Küste.
Der frühere BR-Schein war ein freiwilliger, nichtamtlicher
Schein des DSV. Der BR-Schein wird nicht mehr ausgestellt. Er wurde ersetzt
durch den SKS.
Der Sportseeschifferschein
(SSS) ist ebenfalls ein freiwilliger, amtlicher Schein. Er gilt im
Küstenbereich bis 30 Seemeilen Abstand von der Küste,
sowie in der gesamten Ostsee, der Nordsee, im Kanal, im Bristolkanal,
in der Irischen und der Schottischen See, im Mittelmeer und dem Schwarzen
Meer. Der SSS ist vorgeschrieben für Schiffsführer, die
gewerbsmäßig Ausbildung auf Sportbooten in den obigen Gewässern
durchführen. Voraussetzung für die Prüfung sind der SBS
und 1000 Semmeilen Ausbildungsreise nach Erwerb des SBS. Die Prüfung
umfasst Theorie und Praxis. Der SSS hat den früheren BK-Schein ersetzt.
Wenn Sie also eine Ausbildungsreise buchen, achten Sie darauf daß
der Schiffsführer mindestens den SSS besitzt, sonst darf er das Schiff
nicht führen!
Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist wie der SSS freiwillig.
Er gilt weltweit auf allen Meeren. Er ist vorgeschrieben für
Schiffsführer, die gewerbsmäßig Ausbildung auf der hohen
See (z.B. Kanarische Inseln) durchführen. Für die Prüfung
sind weitere 1000 Seemeilen nach bestandenem SSS Voraussetzung. Es wird
hier lediglich eine Theorieprüfung verlangt.
Funkzeugnisse:
Als Ergänzung für die Bootsführerscheine wurden drei neue
Funkzeugnisse für Sportbootfahrer geschaffen.
- Für Binnenschiffahrtsstraßen ist das UKW-Sprechfunkzeugnis
für den Binnenschiffahrtsfunk UBI vorgeschrieben, falls Sie am
Binnenfunk teilnehmen wollen.
- Für den Küstenbereich genügt das Short Range
Certificate SRC. Das SRC ist für den Schiffsführer vorgeschrieben,
falls ein UKW-Funkgerät an Bord ist.
- Auf der hohen See ist das Long Range Certificate LRC sinnvoll.
Das LRC ist für den Schiffsführer vorgeschrieben, falls ein
Grenzwellen-, Kurzwellen-, oder Satellitenfunkgerät an Bord ist.
Die amtlichen Segelscheine
und Motorbootscheine in Deutschland
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Sportbootführer-
schein Binnen-
Segel |
ab14 Jahren |
gilt für
Segelboote unter 15 m Länge |
vorgeschrieben
auf bestimmten Berliner Gewässern, Steinhuder Meer, Schluchsee
|
gilt auch
im Ausland z.B. Gardasee, Comer See, Zürichsee usw |
DER amtliche
Anfänger-Segelschein für Binnen-
gewässer
(früher A-Schein des DSV) |
Sportbootführer-
schein Binnen-
Motor |
ab 16 Jahren |
gilt für
Motorboote unter 15 m Länge,
gilt nicht im Küstenbereich |
vorgeschrieben
ab 3,68 KW
(=5 PS) |
gilt auch
im Ausland z.B. Gardasee, Comer See, Zürichsee usw |
früher
A-Schein des DMYV |
Bodensee-
schifferpatent A |
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vorgeschrieben
ab (6 PS) |
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Bodensee-
schifferpatent D |
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vorgeschrieben
ab 12 qm Segelfläche |
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Sportbootführer-
schein See (SBS) |
ab 16 Jahren |
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vorgeschrieben
ab 3,68 KW (=5 PS), keine PS oder Längen-Grenze nach oben! |
gilt auch im Ausland,
ist auch im Ausland vorgeschrieben
|
reiner Motorboot-schein(!)
für den Küstenbereich |
Sportküsten-
schifferschein
(SKS) |
ab 16 Jahren |
gilt bis 12
sm Abstand von der Küste |
empfohlen
für Yachten im Küstenbereich |
freiwillig,
gilt auch im Ausland |
früher:
BR-Schein des DSV |
Sportseeschiffer-
schein (SSS) |
ab 16 Jahren |
gilt bis 30
sm Abstand von der Küste und in weiteren Seegebieten |
empfohlen
für Sportschiffer,
vorgeschrieben für Ausbildungsskipper |
freiwillig,
gilt auch im Ausland |
früher:
BK-Schein |
Sporthochsee-
schifferschein
(SHS) |
ab 18 Jahren |
gilt auf hoher
See weltweit |
empfohlen
für Sportschiffer,
vorgeschrieben für Ausbildungsskipper |
freiwillig,
gilt auch im Ausland |
früher:
C-Schein |
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Funkzeugnis
UBI |
ab 16 Jahren |
gilt nur im
Binnenfunk |
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gilt auch
im Ausland |
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Funkzeugnis
SRC |
ab 16 Jahren |
gilt für
UKW-Sprechfunk und UKW-GMDSS |
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gilt auch
im Ausland |
reicht für
den "normalen" Charterskipper
(früher: UKW-Sprechfunk-zeugnis) |
Funkzeugnis
LRC |
ab 18 Jahren |
gilt für
alle Sprechfunstellen (auch Satellitenfunk)und für alle GMDSS-Einrichtungen |
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gilt auch
im Ausland |
für Hochseesegler
und Ozeanüber-querer
(früher: Allg. Seefunk-
zeugnis) |
Abkürzungsverzeichnis
DSV = Deutscher Seglerverband
VDS = Verband Deutscher Sportbootschulen
SBS = Sportbootführerschein See
SBB = Sportbootfüherschein Binnen
SKS = Sportküstenschifferschein
SSS = Sportseeschifferschein
SHS = Sporthochseeschifferschein (manchmanl auch SHSS abgekürzt)
BR-Schein = Segelschein Kategorie B, Revierfahrt, (=veraltet)
BK-Schein = Segelschein Kategorie B, Küstenfahrt, (=veraltet)
C-Schein = Segelschein Kategorie C, Hochseefahrt, (=veraltet)
UBI = UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenfunk
SRC = Short Range Certificate
LRC = Long Range Certificate
GMDSS =Global Maritime Distress and Safety System
(=weltweites Seenot- und Sicherheitssystem)
(Letzte Aktualisierung: 5. März 2010)
mail:
samby@gmx.de
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